Pressemitteilung von unserem Landtagsabgeordneten Marco Voge:

 

Gemeindefinanzierung auf Rekordniveau: Hohe Steuereinnahmen verbessern die finanzielle Situation vieler Städte, Gemeinden und Kreise Neuenrade erhält 2019 über 500.000 Euro mehr an Schlüsselzuweisungen Die NRW-Koalition hat eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet und wurde vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen. 12,07 Milliarden Euro werden die Gemeinden und Kreise aus der Gemeindefinanzierung des Landes für das Jahr 2019 voraussichtlich erwarten können. Nun veröffentlicht das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die vorläufige gemeindescharfe Berechnung für die kommunalen Haushaltsplanungen des nächsten Jahres. Gegenüber dem GFG 2018 bedeutet dies ein Plus von rund 365 Millionen Euro (+ 3,1 %). Im Paket ist auch eine erneute Erhöhung der Schul- / Bildungspauschale sowie der Sportpauschale vorgesehen. Damit unterstützt die Landesregierung die Kommunen, notwenige Investitionen vorzunehmen. Der heimische Landtagsabgeordnete Marco Voge berichtet: „Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Dieses gilt auch für die Stadt Neuenrade, die insgesamt 1.706.513 Euro allgemeine Zuweisungen erhält. Dieser Wert entspricht einer Steigerung von 509.569 € (+ 42,5 %) im Vergleich zu 2018.“ Weiter erläutert Voge: „Auch der spürbare Zuwachs in den Landeszuweisungen und die aktuell gute Situation bei den Steuereinnahmen wird die in den vergangenen Jahren entstandene angespannte Haushaltssituation nicht schlagartig ändern. Aber diese positive Entwicklung bedeutet einen soliden Beitrag dazu, unsere Kommunenwieder zu stärken und ihnen finanzielle Handlungsspielräume zu geben. Die NRW- Koalition hat von Anfang an gezeigt, dass sie umsetzt, was sie versprochen hat.

Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz zum Großteil der Entwicklung der Steuer einnahmen des Landes zu verdanken sind, haben wir durch die Abschaffung des sog. „Kommunalsoli“ und viele weitere Maßnahmen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation beigetragen.“ Neben der Erhöhung der landesseitigen Zuweisung verzichtet die Landesregierung erneut auf den kommunalen Finanzbeitrag zum „Stärkungspakt Stadtfinanzen“. Die Vorgängerregierung hatte vermeintlich reiche Kommunen mit 91 Millionen Euro pro Jahr zur Mitfinanzierung herangezogen. Viele Kommunen mussten, um der damaligen Forderung des Landes nachzukommen, dafür extra Kredite aufnehmen. Auch 2019 will die Landesregierung auf diesen Beitrag verzichten, so dass in den betroffenen Kommunen insgesamt rund 182 Millionen Euro verbleiben werden. „Um vor Ort die richtigen Weichen zu stellen, müssen die Städte auch über die finanziellen Möglichkeiten verfügen. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein weiterer guter Beitrag, um notwendige Zukunftsinvestitionen in Straßen, Schulen und Kindergärten vornehmen zu können“, so Marco Voge abschließend. Hintergrund: • Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen fest. • Ministerin Ina Scharrenbach: „Bei der Entwicklung der Pauschalen wird erstmals anerkannt, dass alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – unabhängig von ihrer Finanzkraft – erhebliche Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen zu tragen haben. Neu ist daher eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro.“ Mit der Pauschale wird das Ziel verfolgt, den Abbau des Investitions- und Sanierungsstaus der Gemeinden zu unterstützen. Auf eine Zweckbindung wird zugunsten flexibler Einsatzmöglichkeiten verzichtet. • Es gibt auch Kommunen, die weniger Zuweisungen vom Land zu erwarten haben, da ein Grundsatz unverändert bleibt: Auf ein Mehr an eigenen Erträgen folgt ein Weniger aus dem landesseitigen Finanzausgleich. Eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen der eigenen Gemeinde führt automatisch zu Folgen im kommunalen Finanzausgleich: Gemeinden, die bei den Steuererträgen überproportional gewinnen, verlieren bei den Schlüsselzuweisungen nach der Gemeindefinanzierung des Folgejahres. Unterm Strich führt dieses jedoch nicht dazu, dass die Kommunen finanziell benachteiligt werden. • Insgesamt – also in Betrachtung der Summe der allgemeinen Deckungsmittel seitens des Landes und der eigenen Steuerkraft – wird keine einzige der 396 Städte und Gemeinden an Finanzkraft verlieren: Der landesweite Finanzkraftzugewinn der Städte und Gemeinden wird bei 1,432 Milliarden Euro liegen. Die Ministerin betont: „Bei aller positiven Entwicklung – vermehrte Steuereinnahmen der Kommunen auf der einen Seite und erhöhte Landeszuweisungen auf der anderen Seite – besteht auch für das Jahr 2019 noch kein Grund zur Entwarnung: Viele Kommunen haben mit steigenden Sozialaufwendungen umzugehen und der letzte Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird die nordrhein-westfälische kommunale Familie in den

nächsten Jahren mit 900 Millionen Euro zusätzlich belasten. Daher appellieren wir insbesondere an die Bundesregierung, keine Gesetze auf den Weg zu bringen, die die Kommunen zusätzlich belasten. Außer: Die Bundesregierung gleicht den zusätzlichen Aufwand mit zusätzlichen Mitteln aus.“